Der Revalutierungsverzicht oder die Nicht-Revalutierung ist die Erklärung eines Vorranggläubigers, die zu seinen Gunsten eingetragene Grundschuld nicht erneut zu valutieren.
Der Revalutierungsverzicht oder die Nicht-Revalutierung ist die Erklärung eines Vorranggläubigers, die zu seinen Gunsten eingetragene Grundschuld nicht erneut zu valutieren.