Das Dokumentenakkreditiv (auch Letter of Credit) ist eine Form der Absicherung gegen das Zahlungs-Ausfallrisiko in der Außenhandelsfinanzierung.
Ein Akkreditiv ist die Anweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut zugunsten eines Dritten (Begünstigten) eine bestimmte Summe unter bestimmten Voraussetzungen zu zahlen.
Man unterscheidet zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Akkreditiven. Die häufigste Form ist das unwiderrufliche Akkreditiv, welches dem Exporteur bei Vorlage nicht mehr entzogen werden kann.
Die Abwicklung von Akkreditiven erfolgt auf der Grundlage der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA).
Vorgehensweise:
- Der Importeur (Akkreditivsteller) beauftragt seine Bank (Akkreditiv-Bank) zugunsten des Exporteurs (Begünstigter) bei dessen Bank (avisierende Bank) ein Akkreditiv zu eröffnen.
- Die Bank des Importeurs informiert die Bank des Exporteurs über die Eröffnung des Dokumentenakkreditivs.
- Die Bank des Exporteurs teilt dem Exporteur die Akkreditiv-Bedingungen mit.
- Der Exporteur reicht die erforderlichen Dokumente bei seiner Hausbank ein. Die Dokumente werden auf Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen geprüft.
- Die Dokumente werden an die Bank des Importeurs weitergeleitet.
- Der Importeur wird mit dem Kaufpreis auf seinem Konto belastet und der Betrag wird dem Exporteur gutgeschrieben.
- Mit Erhalt der Dokumente von seiner Bank kann der Importeur nun die Waren entgegennehmen.
Der Vorteil des Akkreditivs für den Exporteur ist darin zu sehen, dass er bereits gegen Vorlage der Dokumente die beanspruchte Zahlung erhält, unabhängig davon, ob sich die Ware noch auf dem Transportweg befindet. Außerdem besitzt der Exporteur ein abstraktes und selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen einer Bank, mit dem er, unabhängig von den Interessen des Importeurs, nach Lieferung die Bezahlung der Ware durchsetzen kann.