Um das Ausfallrisiko des Gläubigers zu minimieren, wird in Zusammenhang mit Krediten/Darlehen eine Besicherung durch Bereitstellung einer Kreditsicherheit durch den Kreditnehmer zur Verfügung gestellt.
Sicherheiten können in rein materieller Form als Sachwerte oder als Rechte aus den Ansprüchen eines Versprechens einer zu erbringenden Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt gestellt werden.
Man unterscheidet im Wesentlichen folgende Arten von Sicherheiten
- Nach der Art des Sicherheitsgegenstands:
Darunter fallen Personensicherheiten und Sachsicherheiten (Realsicherheiten)
- Nach der Art der Abhängigkeit vom Bestand einer abzusichernden Forderung:
Hierunter fallen akzessorische (konkrete) und nicht akzessorische (abstrakte) Kreditsicherheiten.
Personensicherheiten umfassen Bürgschaften und bürgschaftsähnliche Sicherheiten wie Garantie, Schuldmitübernahme, Kreditauftrag und Patronatserklärung.
Sachsicherheiten betreffen die Sicherungsabtretung von Forderungen und anderen Rechten (z. B. Gesellschaftsanteilen), das Pfandrecht an beweglichen Sachen (Verpfändung), Grundstücken (Grundschulden), Forderungen und anderen Rechten sowie die Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen.