Das Handelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen mindestens zwei Staaten geschlossen wird. Der Vertrag regelt die Handelsbeziehungen des Außenhandels bei wechselseitigen Im- und Exporten über einen bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr).
Inhalt:
Auf Grundlage der Gegenseitigkeit wird auf Handelshemmnisse verzichtet. Hierzu gehören
z. B. Zölle, Einfuhrkontingente oder Ausfuhrgenehmigungen.
Des Weiteren werden in einem Handelsabkommen die Zahlungsbedingungen, der internationale Kreditverkehr sowie die Höhe eines etwaigen Swing bestimmt.
Ebenso können Investitionsschutzabkommen Gegenstand eines Handelsabkommens sein.
Der Inhalt jedes Handelsabkommens muss in Deutschland den Vorschriften des § 4 AWG und § 5 AWG entsprechen, die Handelsbeschränkungen auferlegen.