Im deutschen Sprachgebrauch versteht man unter Covenents bestimmte Klauseln oder (Neben-) Abreden in Kreditverträgen und Anleihebedingungen. Es sind vertraglich bindende Zusicherungen des Kreditnehmers/Schuldners während der Laufzeit eines Kredites. Es handelt sich um Nebenbestimmungen, die spezifische Verhaltenspflichten betreffen.
Covenants haben den Zweck den bei Beginn des Kreditvertrages bestehenden Status in den wirtschaftlichen/rechtlichen Verhältnissen des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit beizubehalten. Dieser Status ist die Grundlage, auf deren Basis eine Kreditgewährung für die Bank ausschlaggebend war. Sollten sich in der Kreditlaufzeit Änderungen zum Nachteil der Bank ergeben, kann die Bank mit Hilfe der vertraglich geregelten Optionen frühzeitig reagieren (Nachbesicherungen, Margenerhöhungen ggf. auch Kreditkündigungen).
Aus der Vereinbarung von Covenants resultieren währen der Kreditlaufzeit auch Pflichten für das Kreditinstitut. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind regelmäßig, meist vierjährlich zu überprüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen haben Einfluss auf das Rating des Kreditnehmers/Schuldners.
Es gibt verschiede Bereiche, den die Covenants zugeordnet werden:
Financial Covenants, Non-Financial Covenants und Corporate (Financial) Covenants.
Nachfolgend Beispiele für Financial Covenants:
- Eigenkapitalquote
- Verschuldungsgrad
- Anlagendeckungsgrad
- Zinslastquote
Non-Financial Covenants:
- Pari-passu-Klausel
- Negativerklärung
- Cross-Default-Klausel
Corporate (Financial) covenants:
Diese umfassen z. B. das Verbot der Verfügung über wesentliche Vermögensgegenstände, Einschränkungen bei konzerninternen Umstrukturierungen sowie Beschränkungen bei der Dividendenpolitik des Unternehmens.
- Konstanz in den Gesellschafterverhältnissen
- Beschränkung von Dividendenzahlungen
- Verfügungsbeschränkungen über wesentliche Vermögensposten
- Schuldbeitritt