Als Schuldner wird bezeichnet, wer dazu verpflichtet ist, einer anderen Partei (Gläubiger) eine Leistung zu erbringen (z. B. die Rückzahlung eines Darlehns). Die Rechtsbeziehung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner bezeichnet man als Schuldverhältnis. Das Schuldverhältnis erlischt, sobald die Leistung erbracht wurde.
Gesamtschuldner
Sind mindestens zwei Parteien gleichzeitig vertraglich zu einer Leistung verpflichtet, spricht man von Gesamtschuldnern. In diesem Fall ist jeder Schuldner zur Erfüllung der Gesamtleistung verpflichtet. Jedoch darf der Gläubiger die Leistung nur einmal einfordern. Bis zur Erfüllung der Leistung bleiben sämtliche Gesamtschuldner in der Pflicht.