Die Tratte ist ein gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (noch) nicht akzeptiert wurde.
Für das Exportgeschäft bedeutet dies: Der Exporteur zieht einen Wechsel auf den Importeur, der die Zahlung leisten soll. Solange der Importeur das Dokument noch nicht unterschrieben hat, wird dieser Wechsel als Tratte bezeichnet. Unterzeichnet der Importeur, erkennt er die Zahlungsaufforderung damit an.