Bedeutung: Im gleichen Schritt
Die Pari-passu-Klausel ist eine Vereinbarung, die in Kreditverträgen den Gleichrang gegenwärtiger und künftiger Forderungen gegen einen Schuldner/Kreditnehmer herstellt.
Die Pari-passu-Klausel verpflichtet den Schuldner/Kreditnehmer, die von der Gleichrangerklärung begünstigten Kreditgeber bei Zins- und Tilgungszahlungen gleichrangig zu bedienen und keine anderen Verbindlichkeiten mit Vorrang vor der von der Klausel umfassten Verbindlichkeit einzugehen. Somit darf keiner anderen Forderung ein zusätzliches Sicherungsrecht eingeräumt werden, das der durch die Pari-Passu-Klausel geschützten Forderung nicht auch zugutekommt.