Ein Barakkreditiv ist eine besondere Form des Akkreditivs. Es ist nicht an Dokumente gebunden (siehe Komplementärbegriff Dokumentenakkreditiv). Aus diesem Grund wird es auch glattes, offenes oder einfaches Barakkreditiv genannt.
Dabei wird dem Akkreditivbegünstigten der Geldbetrag ohne besondere Gegenleistung ausgezahlt. Dazu ist i. d. R. die Vorlage eines Ausweises und die Leistung einer Unterschrift ausreichend. Das Barakkreditiv kann verwendet werden, um einem Geschäftspartner eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen. Es kann auch auf den Akkreditivsteller selbst eröffnet werden.