Dingliche Sicherheiten sind Wertgegenstände, die von kreditgebenden Banken zur Absicherung von Darlehen verwendet werden. Zu den dinglichen Sicherheiten gehören Verwertungsrechte an beweglichen Sachen oder Grundstücken, Forderungen sowie weiteren Rechten, wie beispielsweise Grundschuld, Pfandrecht oder Hypothek.
Auch Verpfändungen von Sparguthaben oder Wertpapieren stellen für Banken wertvolle dingliche Sicherheiten dar. Weitere Optionen sind die Abtretungen von Lebensversicherungen, die auf den jeweiligen Kreditnehmer ausgestellt sind. Bei gewerblichen Finanzierungen kommt häufig die Sicherungsübereignung für Maschinen, Anlagen oder Warenlager in Frage.
Die Forderung einer dinglichen Sicherheit muss im Darlehensvertrag festgehalten und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden. Diese Sicherheiten dürfen während der Laufzeit eines Darlehens nur unerhebliche Wertschwankungen aufweisen. Ebenso muss die Möglichkeit bestehen, dass sie ohne großen Aufwand veräußert werden können.
Sollte ein Schuldner zahlungsunfähig werden bzw. das Kreditinstitut den Darlehensvertrag kündigen, kann die Bank die zuvor schriftlich festgelegten Sachwerte verwerten. Wenn das Kreditinstitut bei der Verwertung der Sicherheit/en einen Mehrwert erzielt, so ist dieser dem Kreditnehmer zu erstatten. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners muss die dingliche Sicherheit unanfechtbar bleiben.