European Central Bank
Banque centrale européene
Die Europäische Zentralbank (Abk. EZB) besitzt den Status eines offiziellen Organs der Europäischen Union. Sie stellt die zentrale Institution des Eurosystems dar und erfüllt den Auftrag der zentralen Bankenaufsicht.
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) gegründet.
Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller EU-Staaten (unabhängig ob mit oder ohne Euro-Währung) bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, bildet sie das Eurosystem. Das zentrale Ziel des Euro-Raums ist die Gewährleistung der Preisstabilität und die Wertwahrung des Euro.
Die EU-Länder mit Euro-Währung gehören dem Euro-Währungsgebiet an. Es entstand im Januar 1999, als die Zuständigkeit für die Geldpolitik im Euroraum von den nationalen Zentralbanken auf die EZB übertragen wurde. Voraussetzung für die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet war die Erfüllung der Konvergenzkriterien.
Seit November 2014 ist die EZB die zentrale Behörde der Bankenaufsicht des Euro-Raums im Rahmen des „Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism = SSM). Sie ist für die Kreditinstitute (Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute) im Euro-Währungssystem für die EU-Staaten ohne Euro-Währung zuständig.
Ziele und Aufgaben
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank bilden die rechtliche Grundlage für die Ziele und Aufgaben der EZB.
Das vorrangige Ziel der Geldpolitik der EZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten, also große Schwankungen des Geldwertes zu vermeiden. Das zweite Hauptziel ist gleichzeitig ein Hauptziel der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, die nachhaltige Entwicklung Europas, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum, eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft mit dem Ziel der Vollbeschäftigung.
Die grundlegenden Aufgaben der EZB sind im AEU-Vertrag festgelegt:
- Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet (Steuerung über die Festlegung des Leitzinses und die Festlegung der Mindestreserve)
- Durchführung von Devisengeschäften
- Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Eurogebiets (Portfolio Management)
- Die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme
Des Weiteren verantwortet die EZB ausschließlich die Sonderaufgaben im Zusammenhang mit der zentralen Aufsicht der Kreditinstitute der teilnehmenden Mitgliedstaaten (siehe SSM).
Weitere Aufgaben der EZB bestehen im Folgenden:
- Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums (ausschließliches Recht der ESZB)
- Erhebung statistischer Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Durchführung von Maßnahmen zur Stabilität des Finanzsystems im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Kreditinstitute
- Zusammenarbeit mit relevanten Organen und Einrichtungen innerhalb der EU und auf internationaler Ebene
Die Organe der EZB
Seit 1. November 2011 war der Italiener Mario Draghi Präsident der EZB. Seine Amtszeit endete im Oktober 2019. Am 1. November 2019 trat die französische Juristin Christine Madeleine Odette Lagarde das Amt als Präsidentin der Europäischen Zentralbank an. Sie ist die erste Frau an der Spitze der EZB. Von 2007 bis 2011 war sie französische Wirtschafts- und Finanzministerin, von 2011 bis 2019 geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei großen Entscheidungsgremien:
- Das EZB-Direktorium
ist im Wesentlichen für das Tagesgeschäft zuständig und führt die im EZB-Rat festgelegten Beschlüsse durch. - Der EZB-Rat
entscheidet über die Höhe des aktuellen Leitzinses und ist das höchste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank - Der Erweiterte Rat der EZB berät und koordiniert alle Arbeiten der EZB.