Der Effektivzinssatz dient dazu, unterschiedlich gestaltete Darlehensangebote (mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer) vergleichbar zu machen.
Im Unterschied zum Sollzins sind im Effektivzins alle Kosten mit eingerechnet, die im Zusammenhang mit dem Kredit entstehen. Das können z. B. Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren sein. Es werden also die Gesamtkosten eines Darlehens pro Jahr in Prozent angegeben. Aus diesem Grund ist der Effektivzins wesentlich aussagekräftiger als der Sollzins und macht Kreditangebote vergleichbar. Zu beachten ist, dass die Vergleichbarkeit nur in Verbindung mit gleicher Zinsfestschreibung besteht.
Gemäß § 6 der Deutschen Preisangaben-Verordnung (PAngV) muss seit dem 1.9.1985 bei Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 BGB der Effektivzins angegeben werden.