Eine Löschungsbewilligung wird im Grundbuchwesen allgemein als die Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet.
Hat ein Kreditnehmer seinen Kredit/Darlehen vollständig zurückgeführt/getilgt, kann er durch den Kreditgeber eine Löschungsbewilligung ausstellen lassen. Es ist die Zustimmung des Kreditgebers zur Löschung eines als Kreditsicherheit dienenden Grundpfandrechtes.
Die Löschungsbewilligung dient als Löschungsunterlage und wird mit einem Antrag zur Löschung der Grundschuld durch einen Notar beim Grundbuchamt eingereicht. Nach Löschung aller Grundpfandrechte im Grundbuch gilt das Grundstück offiziell als lastenfrei und eine Zwangsversteigerung durch Dritte ist ausgeschlossen.