Nachrangdarlehen sind i.d.R. klassische Darlehen von Finanzierungsinstituten oder Gesellschafterdarlehen, für die eine Nachrangigkeit vereinbart wurde.
Nachrangigkeit bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz erst alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungsinstituten und Lieferanten bedient werden müssen.
Im Liquidations- oder Insolvenzfall gibt es bei einer Rangrücktrittsvereinbarung die nachstehende Rangfolge:
- Vorrangiges Fremdkapital (senior debt)
- Nachrangdarlehen
- Gesellschafterdarlehen
- Eigenkapital
Da das Nachrangdarlehen im Rang vor dem Eigenkapital steht, erhalten die Gesellschafter ihr Kapital somit erst zurück, wenn alle anderen Verbindlichkeiten bedient wurden.
Die Nachrangigkeit erfolgt i.d.R. durch eine Rangrücktrittserklärung. Diese kann bereits Bestandteil des Kreditvertrages sein oder später durch den Gläubiger erklärt werden.
In Bilanzen werden Nachrangdarlehen als Verbindlichkeiten ausgewiesen und gehen somit in die Fremdkapitalquote ein, wenn im Jahresabschluss nicht auf die Nachrangigkeit hingewiesen wird.
Für wirtschaftliche Betrachtungsweisen, z. B. Bilanzanalysen oder Ratings, sollten nachrangige Darlehen immer als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden, da sie zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote führen und somit das Rating bei Finanzierungsinstituten und Versicherern verbessern sowie den Zugang zum Kapitalmarkt vereinfachen.
Aufgrund der Positionierung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital zählt man das Nachrangdarlehen auch zum Mezzanine Kapital.
Mezzanine Kapital wird mittlerweile zunehmend für die Finanzierung von Projekten und Start-Ups genutzt. Dies erfolgt z. B. über Plattformen, die mit Crowdfunding Kleinanlegern eine attraktive Anlagemöglichkeit bieten und Unternehmensgründern Kapital verschaffen.