Bietungsgarantien wurden im Englischen häufig als „tender guarantees“ bezeichnet. Inzwischen hat sich aber die Bezeichnung „bid bond“ eingebürgert.
Wie schon der Name sagt, steht eine Bietungsgarantie im Zusammenhang mit einer Ausschreibung bzw. Bietung. Das heißt, dass im Falle von Ausschreibungen (i. d. R. einer öffentlichen Stelle) zugleich mit der Abgabe eines Angebots eine Bietungsgarantie erstellt und beigebracht werden muss. Die ausschreibende Stelle sichert sich mit einer solchen Garantie dagegen ab, dass der Bieter zwar den Zuschlag erhält, sich dann jedoch, aus welchen Gründen auch immer, weigert, die entsprechenden Kontrakte zu unterzeichnen.
Eine Bietungsgarantie deckt normalerweise ca. 1 % – 5 % der Angebotssumme. Sie soll Kosten decken, die durch eine eventuell notwendig werdende erneute Ausschreibung entstehen. In der Regel wird eine Bietungsgarantie mit einer Laufzeit von drei Monaten, gerechnet ab Bietungsschluss, auszustatten sein.
Ist der Bieter erfolgreich gewesen, wird die dann noch bestehende Bietungsgarantie sehr häufig durch eine neue zu erstellende Liefer-/Leistungsgarantie abzulösen sein.