Der Charakter einer Verbindlichkeit besteht darin, dass ein Schuldner die Gegenleistung aus einer bereits vollzogenen Leistung des Gläubigers noch nicht erbracht hat.
Verbindlichkeiten sind in der Jahresbilanz abgebildete Verpflichtungen eines Kaufmanns/Unternehmens gegenüber Dritten und gehören neben den Rückstellungen zum Fremdkapital. Gem. § 266, Abs.3, HGB findet man die Verbindlichkeiten auf der Passiva-Seite der Bilanz, welche die einzelnen Arten separat ausweist:
- Anleihen
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten aus Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Sonstige Verbindlichkeiten, wie z. B. Steuern
Kleine Kapitalgesellschaften, Personen- und Einzelunternehmen haben die Möglichkeit, ihre Verbindlichkeiten in einer Bilanzposition zusammen zu fassen.
Sollten bei einer GmbH Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen, sind diese gesondert auszuweisen. Sie werden dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, wenn sie im Rang zurückgestellt werden.
Verpflichtungen fallen dann unter Verbindlichkeiten, wenn Höhe und Zeitpunkt bekannt sind. Alle anderen Verpflichtungen, auch ungewisse, bezeichnet man als Rückstellungen (z. B. Pensionsrückstellungen).