(ital. Unbehagen, Unbequemlichkeit)
Das Disagio (auch Damnum oder Abgeld) ist ein Abschlag, der aufgrund einer getroffenen Vereinbarung einbehalten wird.
Es bezeichnet:
- den Unterschied zwischen dem Ausgangsbetrag (Nennwert) und dem Auszahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten, z. B. bei Darlehensverträgen oder Krediten.
- die Spanne, die der Kurs bzw. Preis unter dem Nennwert eines Wertpapiers liegt.
Die Höhe des Disagios wird angegeben wie folgt: bezogen auf den Auszahlungsbetrag in Prozent einschließlich Disagio (z. B. 10 % Disagio) oder in Prozent als Auszahlungsbetrag (z. B. 90 % Auszahlungsbetrag). Der ausgezahlte Betrag liegt unter dem tatsächlichen (höheren) Betrag (Nennwert) des Darlehens oder Kredits, aber der Betrag muss in voller Höhe verzinst und zurückgezahlt werden.
Bei der Darlehensaufnahme oder dem Kredit ist das Disagio von Bedeutung, da dieser nicht ausbezahlte Betrag als Vorauszahlung auf die Zinsen bewertet wird und in einen niedrigeren Nominalzins münden kann. Für den Zeitraum, für den das Disagio vorausbezahlt wurde, fallen die monatlichen Ratenzahlungen meist niedriger aus. Aufgrund des niedrigeren Kaufpreises liegt der effektive Zins über dem Nominalzins.
Bei dem Hypothekendamnum kann der Darlehensbetrag nach dem Eintrag der Hypothek im Grundbuch und der Bereitstellung direkt durch den Darlehensnehmer abgerufen werden. Auch das Hypothekendarlehen wird häufig nicht in voller Höhe des Nominalbetrages ausbezahlt. Die Differenz dient dabei zur Deckung der entstehenden Kosten.
Bei der Ausgabe von Wertpapieren führt ein einbehaltener Ausgabeabschlag während der Anlagelaufzeit zu einer Ertragsminderung. Bei der Ausgabe von GmbH-Anteilen und Aktien ist die Vereinbarung eines Disagios ausgeschlossen.
Bei ausländischen Währungen wird der Kauf unterhalb des offiziellen amtlichen Wechselkurses als Disagio (häufig auch als Geldkurs) bezeichnet.
Das Gegenteil des Disagios ist das Agio (Aufschlag).