Eventualverbindlichkeiten zeichnen sich im Gegensatz zu bestimmten Verbindlichkeiten dadurch aus, dass sie in Höhe oder Fälligkeit ungewisse, nicht vorhersehbare Verbindlichkeiten sind, die in Haftungsbeziehungen des bilanzierenden Unternehmens gegenüber außenstehenden Wirtschaftssubjekten zum Bilanzierungszeitpunkt bestehen. Hierzu gehören unter anderem Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen oder Bürgschaften.