Mit Saldenausgleich ist in der Regel die Tilgung von Darlehn oder Kontokorrentlinien gemeint. In Anspruch genommene Finanzmittel werden vom Schuldner an den Gläubiger zurückgeführt. Hierdurch erlischt die Forderung des Gläubigers sowie die Verbindlichkeit des Schuldners, was zu einem Ausgleich führt.
In einem Poolvertrag bezeichnet der Saldenausgleich eine Klausel. Bei dieser Klausel verpflichten sich die beteiligten Finanzierungsinstitute bei vertraglich vereinbartem Anlass, auf den Kreditkonten des Schuldners dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditinanspruchnahmen nach den prozentualen Verhältnissen der gewährten Kreditlinien verteilt werden.
Die Aufgabe des Saldenausgleichs übernehmen in diesem Fall die Sicherheitenpoolführer.