Ein Lieferantenkredit ist ein kurzfristiger Handelskredit, bei dem für die Zahlung einer Rechnung für gelieferte Ware oder einer gewährten Dienstleistung ein Zahlungsziel (z. B. 14 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto) vom Lieferanten eingeräumt wird. Dieser Zahlungsaufschub stellt rechtlich ein Darlehen des Lieferanten an den Abnehmer dar (§ 488 BGB).
Für die Zahlung innerhalb dieser Frist wird ein Preisnachlass (Skonto) gewährt. Durch die Inanspruchnahme des Zahlungsziels über die Skontofrist hinaus entstehen Kosten in Höhe des entgangenen Skontos. Daher ist der Lieferantenkredit i. d. R. sehr teuer.
Der Vorteil dieser Kreditart ist allerdings, dass der Abnehmer sich die Inanspruchnahme anderer Finanzierungsquellen erspart und seine Finanzplanung hierdurch kurzfristig entlasten kann. Auch wird dieser Kredit oftmals gewährt, ohne dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung seitens des Lieferanten erfolgt. Daher sind außer Eigentumsvorbehalten bezüglich der gelieferten Waren i. d. R. keine Sicherheiten zu stellen.