Ein Kreditgeber trägt das allgemeine Risiko eines Forderungsausfalls. Dieses Risiko bezeichnet man als Delkredererisiko.
Das Delkredererisiko beinhaltet die Gefahr, dass der Schuldner den Schuldanspruch des Gläubigers (ganz oder teilweise) nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Neben der Hauptforderung bezieht sich das Delkredererisiko zusätzlich auf Schadensersatzforderungen sowie Vertragsstrafen und/oder Verzugszinsen (Nebenforderungen).
Bei einem echten Factoring übernimmt der Factor in der Regel das Delkredererisiko zu 100%.
Die Absicherung gegen das Delkredererisiko geht mit der Finanzierungsfunktion des Factorings einher. Der Factor stellt dem Forderungsverkäufer Liquidität bereits weit vor dem Eintritt eines Delkrederefalls zur Verfügung. Sobald der Debitor der Zahlung nicht nachkommt, ist der Factor dazu verpflichtet, den Forderungsaußenstand im Rahmen des Debitorlimits innerhalb einer zuvor vereinbarten Frist zu zahlen.
Die Haftung des Factors kann nicht nur durch die Zahlungsunfähigkeit des Debitors ausgelöst werden. Auch wird diese durch die Nichtzahlung des Debitors innerhalb eines bestimmten Zahlungsziels ausgelöst, sofern der Debitor keine Gründe für die Nichtzahlung angibt (z.B. Mängel/Beschwerden). Diese Regelung kann im Factoringvertrag festgelegt werden.
Des Weiteren kann das Delkredererisiko auf Versicherungen, gegen Zahlung einer Prämie bzw. eines Entgelts, übertragen werden. Zu den verschiedenen Delkredereversicherungen zählen die Warenkredit-, Investitionsgüterkredit-, Ausfuhrkredit- und die Kautionsversicherung. Der Versicherungsfall tritt ein, sobald der Debitor zahlungsunfähig wird.