Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus wenigstens zwei Gesellschaftern besteht. Mindestens ein Gesellschafter muss unbeschränkt haften (Komplementär), mindestens ein weiterer Gesellschafter haftet nur in der Höhe seiner Einlage (Kommanditist). Die Höhe der Einlage ist im Handelsregister einzutragen.
Die Errichtung einer KG erfolgt durch den Gesellschaftervertrag. Dieser beinhaltet i. d. R. unter anderem die Dauer, Kündigungsmöglichkeiten und die Haftsumme des Kommanditisten.