Der Begriff kommt aus dem Kreditwesen: Gefahr einer unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen (aktivisch) bzw. von unplanmäßigen Verfügungen von Gläubigern über ihre Einlagen (passivisch).
Das Abrufrisiko ist eine Form des Liquiditätsrisikos unter dem die Gefahr verstanden wird, dass Kapitalzu- und ‑abflüsse zu Lasten der Liquidität nicht aufeinander abgestimmt auftreten. Zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos verlangt die europäische Bankenaufsicht die Einhaltung bestimmter Liquiditätsanforderungen, wobei liquiditätswirksame Zahlungen erfasst und bewertet werden.
Auf nationaler Ebene erwartet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Kreditinstituten ein bankinternes Risikomanagement.