Als Kapitalmarkt bezeichnet man den Teil des Finanzmarktes für die Anlage oder Beschaffung von mittel- und langfristigem Kapital (Laufzeit ab einem Jahr).
Neben dem Kapitalmarkt gibt es den Geldmarkt, auf dem kurzfristige Finanzierungsmittel gehandelt werden. Der Hauptunterschied zwischen Kapitalmarkt und Geldmarkt liegt in der Laufzeit der Kapitalüberlassung.
Wichtigste Aufgabe des Kapitalmarkts ist die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage und die damit verbundene Preisbildung. Er dient dazu, dass nicht benötigtes Kapital weiterhin arbeitet und genutzt werden kann.
Die teilnehmenden Parteien an einem Kapitalmarkt sind Kapitalgeber, Kapitalnehmer und Kapitalvermittler. Dabei ist es im Interesse des Kapitalvermittlers, die beiden vorgenannten Parteien – meist gegen Erhalt einer Provision – zusammenzuführen.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen nutzen diesen Markt zur Kapitalbeschaffung, indem sie z. B. Anleihen (Fremdkapital) oder Aktien (Eigenkapital) ausgeben. (Gemäß § 264d HGB ist eine Kapitalgesellschaft kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.)
Es gibt bestimmte Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen. So müssen diese Unternehmen z. B. seit 2020 das einheitliche europäische Berichtsformat (ESEF) anwenden.
Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen haben diese Möglichkeit der Finanzierung nicht und müssen sich z. B. über übliche Darlehen und/oder Gesellschafterdarlehen finanzieren.
Da es i. d. R. keine Registrierung beim Kauf von Aktien oder Anleihen gibt, ist der Kapitalmarkt anonym. Eine Ausnahme bilden hier die Namensaktien.
Man unterscheidet zwischen dem organisierten und dem nicht organisierten Kapitalmarkt.
Der organisierte Kapitalmarkt unterliegt gesetzlichen Regularien und der staatlichen Aufsicht. Dieser zeichnet sich durch sichere, schnelle und staatlich genehmigte Transaktionen aus. Die bekannteste und ausgeprägteste Form des organisierten Kapitalmarkts ist die Börse.
Das Kapitalmarktrecht umfasst alle Normen und Regelungen die den Kapitalmarkt betreffen. Hierzu zählen eine ganze Reihe von Gesetzen, wie z. B. das Börsengesetz, Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, Kapitalanlagegesetz und viele andere.
Der nicht organisierte Kapitalmarkt dagegen unterliegt nur sehr wenigen Regularien und ist auch nur sehr gering organisiert. Hierzu zählen Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen bzw. Haushalten ohne das Mitwirken von Banken, Börsen oder Versicherungen. Der am geringsten organisierte Markt wird als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet. Hier steht beispielsweise der Handel von Immobilienfondsanteilen im Vordergrund.
Der Kapitalmarkt ist zum einen ein Primärmarkt und zum anderen ein Sekundärmarkt. Auf dem Primärmarkt beschaffen sich die Unternehmen Kapital z. B. durch die Ausgabe von Wertpapieren, während auf dem Sekundärmarkt der anschließende Handel dieser Wertpapiere stattfindet.