Verpflichtung zur Feststellung der Identität von natürlichen und juristischen Personen.
Kreditinstitute sind verpflichtet, bei einer Konto- oder Depoteröffnung die Identität des Kunden und des Kontobevollmächtigten (natürliche Person) zu überprüfen. Bei persönlicher Präsenz erfolgt die Erhebung anhand der Angaben im Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin werden die ausstellende Behörde, die Art des Dokuments sowie die Ausweisnummer festgehalten. Aufgrund dieser Verpflichtung ist es in Deutschland nicht möglich, ein anonymes Konto zu führen. Hier greift § 154 der Abgabenordnung (AO) unter dem Abschnitt „Kontenwahrheit“.
Um die Möglichkeiten zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung einzuschränken, sind Kreditinstitute und Finanzdienstleister nach dem Geldwäschegesetz (GWG § 10, Ab. 1, Nr. 1) verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren.
Dazu gibt es zwei Verfahren:
- Die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen anhand der Ausweispapiere und persönlicher Präsenz
- Die Identifizierung anhand der Methode des Postident-Verfahrens durch die Deutsche Post AG
Hierfür legt die natürliche Person in einer Postfiliale ihrer Wahl einen POSTIDENT-Coupon sowie ein gültiges Ausweisdokument vor. Die Post überprüft die Papiere und leitet die Bestätigung weiter an den Auftraggeber. Dieses Verfahren wird auch als unpersönliche Legitimationsprüfung bezeichnet.
Für juristische Personen erfolgt die Identifizierung anhand eines aktuellen Auszugs aus dem Handels– oder Genossenschaftsregister oder einer aktuellen Gewerbeanmeldung. In diesem Auszug werden der Name der juristischen Person sowie der Firmensitz und die Namen aller vertretungsberechtigten Personen angegeben.