Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie wurde 1957 gegründet und ist aus der Verschmelzung der ehemaligen „Bank Deutscher Länder“ und den bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Landeszentralbanken hervorgegangen.
Am 01.01.1999 wurde die Deutsche Bundesbank in das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) eingegliedert und gab Ihre Autonomie an das ESZB ab.
Das wichtigste Ziel des ESZB besteht in der Gewährleistung der Preisstabilität in der Eurozone. Darüber hinaus sind die Sicherung der Währung und die bankenmäßige Durchführung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland die vorrangigen Aufgaben. Ebenso hält und verwaltet sie die Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland und führt die Bankenstatistik.
Die Deutsche Bundesbank, wie auch die anderen Zentralbanken des Euroraums sorgen dafür, dass die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank national umgesetzt werden. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, hat die Bundesbank, nur soweit es Ihre Aufgabe im ESZB zulässt, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.
Die Organisationsstruktur der Bundesbank wurde im März 2002 an die veränderte Rolle im ESZB angepasst. Der Präsident, der Vizepräsident und ein weiteres Mitglied werden von der Bundesregierung, drei weitere Vorstände vom Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung vorgeschlagen. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Bundespräsidenten i.d.R. für acht Jahre bestellt.