Ein Kreditinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt (vgl. Kreditwesengesetz §1 (1)).
Ein Unternehmen qualifiziert sich bereits als Kreditinstitut, sobald es ein einziges Bankengeschäft wiederholt betreibt. Für das Betreiben von Bankgeschäften ist die Erlaubnis des Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) erforderlich.
Die Aufgaben eines Kreditinstituts umfassen unter anderem die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Entgegennahme verzinslicher Einlagen, Versorgung der Wirtschaft mit Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen, Kommunen, Vereinen oder Einzelpersonen sowie die Abwicklung von Wertpapiergeschäften.
Beispiele für Kreditinstitute / Bankenarten:
- Zentralbank:
- Eine Zentralbank ist für die Geld- und Währungspolitik eines Währungsraums zuständig. Sie hält Währungsreserven und führt Refinanzierungsmaßnahmen für Geschäftsbanken und den Staat durch.
- Universalbank:
- Kreditinstitute, die alle Arten von Bankengeschäften abwickeln.
- Spezialbanken:
- Kreditinstitute, die auf bestimmte Arten von Bankengeschäften spezialisiert sind, z. B. Bausparkassen, Banken von Fahrzeugherstellern, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (z. B. Landwirtschaftliche Rentenbank).
- Regionale Banken:
- Kreditinstitute, die ihre Geschäftsfelder auf eine bestimmte Region reduzieren.
- Direktbanken:
- Kreditinstitute, die kein Filialnetz besitzen und ihre Dienstleistungen ausschließlich über das Internet abwickeln.
- Geschäftsbanken:
- Kreditinstitute, die sich auf Unternehmen als Zielgruppe spezialisiert haben.
- Hausbanken:
- Hausbanken sind Kreditinstitute, mit dem Bankkunden dauerhaft den größten Teil ihrer finanziellen Transaktionen abwickeln.