Der Mietkaufvertrag ist eine Finanzierungsart, die üblicherweise für den Kauf mobiler Anlagegüter, wie z.B. Autos oder Maschinen genutzt wird.
Bei einem Mietkaufvertrag wird dem Mieter vom Vermieter (z. B. Leasinggesellschaft) das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist das zu finanzierende Wirtschaftsgut zu einem vorher bestimmten Preis, unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bis dahin gezahlten Mieten, zu erwerben.
Der Mietkauf entspricht in wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Ratenkauf, bei dem der Kunde (Mietkäufer) von Vertragsbeginn an der wirtschaftliche Eigentümer des zu finanzierenden Objektes ist. Eine Aktivierung im Anlagevermögen des Mietkäufers ist daher notwendig. Das juristische Eigentum geht i.d.R. nach Zahlung der letzten Rate automatisch an den Käufer über.
Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu Leasing besteht die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages bis zu 100 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer anzupassen. Mietkauf erhöht das Anlagevermögen und die Verbindlichkeiten in der Bilanzsumme.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ratierlich über die gesamte Vertragslaufzeit. Eine Besonderheit des Mietkaufvertrages ist, dass die gesamte Mehrwertsteuer zu Vertragsbeginn in einer Summe bei Zahlung der ersten Mietkaufrate fällig wird. Berechnungsgrundlage hierbei ist die gesamte Mietkaufforderung.
Voraussetzung für den Mietkauf ist jedoch, dass das zu finanzierende Wirtschaftsgut noch nicht geliefert wurde. Die Leasinggesellschaft tritt in die Bestellung des Mietkäufers ein. Mit Übernahme des Mietkaufobjektes, die durch eine Übernahmebestätigung dokumentiert wird, findet eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung des Mietverkäufers an den Mietkäufer statt.
Ein wesentlicher Vorteil für den Mietkäufer ist, dass beim Mietkauf das zu finanzierende Objekt als Sicherheit ausreicht und weitere Sicherheiten unüblich sind.