Juristische Personen sind Vereinigungen von Personen (Personenvereinigung) oder Sachen (Kapitalgesellschaften, Zweckvermögen), die über den Status der gesetzlich anerkannten Rechtsfähigkeit bzw. die rechtliche Selbständigkeit verfügen. Die juristische Person ist Träger eigener Rechte und Pflichten, verfügt über Vermögen, ist erbberechtigt und es besteht die Möglichkeit, selbst zu klagen oder auch verklagt zu werden. In dieser Hinsicht ist sie mit der natürlichen Person vergleichbar.
Grundsätzlich werden juristische Personen folgendermaßen unterschieden:
- Personen des Privatrechts (Zivilrecht)
- Personen des öffentlichen Rechts
Zu den juristischen Personen des privaten Rechts zählen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Stiftungen und eingetragene Vereine (e.V.):
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- eingetragene Genossenschaften
Nach der Gründung (Eintragung ins Handelsregister) können juristische Personen am Wirtschaftsleben teilnehmen, indem sie durch gewählte oder eine Satzung bestimmte Organe handeln. Jede wirtschaftliche Handlung, wie z. B. Vertragsschließungen, bedarf der Weisung einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Geschäftsführer). Grundsätzlich haften weder Gesellschafter noch die Mitglieder persönlich. Stattdessen können Organträger (Vorstand, Geschäftsführer) u. U. belangt werden.
Folgende Gesellschaften sind keine juristischen Personen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommmanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Durch einen staatlichen Hoheitsakt ins Leben gerufene Träger von Rechten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Dazu gehören u. a. Bund, Länder und Gemeinden. Diese juristischen Personen unterliegen der Staatsaufsicht durch eine Verwaltungsbehörde.
Öffentliche Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Öffentliche Stiftungen sind selbständig rechtsfähige Institutionen zur Verwaltung öffentlichen Vermögens. Eine öffentliche Anstalt klammert diverse Mittel in der Hand eines öffentlichen Trägers.