Gewerbe-Immobilien sind Immobilien, die ganz oder überwiegend gewerblichen bzw. freiberuflich selbständigen Zwecken dienen.
Hierunter fallen u. a. Gebäude für das produzierende sowie nicht produzierende Gewerbe. Hierzu gehören Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- u. Technologieparks, Senioreneinrichtungen, Arzt-Praxen, Krankenhäuser, Handelsimmobilien, Beherbergungsimmobilien sowie Freizeitimmobilien. Lagerhallen, Gebäude für Logistikunternehmen und Produktionsstätten des produzierenden Gewerbes fallen ebenfalls unter den Begriff Gewerbe-Immobilie.
Auch Mehrfamilienhäuser, die einen mehr als 50 prozentigen Anteil an Gewerblicher Nutzung aufweisen, werden hierzu gerechnet.
Als gewerblich wird auch eine Nutzung durch öffentliche Zwecke/Behörden oder öffentliche Unternehmen angesehen.
Aus wirtschaftlicher Sicht und für Fragen der Finanzierung der Gewerbe-Immobilien ist deren Rentabilität von Bedeutung. Diese ergibt sich aus den Miet- oder Pachteinnahmen bzw. aus der Wirtschaftlichkeit der Nutzung. Da diese Gebäude häufig einseitig nutzbar sind, besteht ein zu berücksichtigendes Vermietungsrisiko durch Leerstand bzw. Mietausfall. Finanzierungsseitig ist daher die Drittverwendungsfähigkeit zu dokumentieren. Bankenseitig wird die Identität von Eigentümer und Nutzer einer Gewerbe-Immobilie als Risikokumulierung (Klumpenrisiko) angesehen. Die Beleihungswerte als Grundlage der maximal möglichen Finanzierung einer Gewerbe-Immobilie sind daher in den vergangenen Jahren stetig herabgesetzt worden, was die Beurteilung von Blankoanteilen aus sonst vorhandener Bonität einer Kreditnehmers bzw. einer Kreditnehmereinheit in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt hat. Sofern eine Trennung zwischen Eigentümer und Mieter- oder Pächter dokumentiert werden kann und die Drittmittelverwendbarkeit gut darstellbar ist, sind die Finanzierungen unter Bank sehr gefragt.