Kreditor ist in der deutschen Buchhaltung eine Bezeichnung für den Gläubiger einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort credere ab und bedeutet glauben, anvertrauen.
Der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner wird beim Gläubiger unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht.
Der Schuldner verbucht seine Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.