(alternative Schreibweise: Darlehen)
Das Darlehn ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Darlehnsgeber (Gläubiger) verpflichtet, dem Darlehnsnehmer (Schuldner) einen vereinbarten Geldbetrag zur Nutzung für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Der Darlehnsnehmer verpflichtet sich seinerseits, einen vorab vereinbarten Zins und ggf. ein Disagio für die Bereitstellung des Darlehns und den geschuldeten Geldbetrag bei Fälligkeit zurückzuzahlen.
Ein Darlehnsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Kredit und Darlehn oft synonym verwendet.
Darlehnsarten:
Endfälliges Darlehn (Fälligkeitsdarlehn, Festdarlehn):
(engl. bullet loan)
Während der Laufzeit werden nur die vereinbarten Zinsen gezahlt; am Ende der Laufzeit erfolgt die Tilgung des Darlehns durch die einmalige Rückzahlung des Darlehnsbetrags.
Tilgungsdarlehn (Ratenkredit):
(engl. amortizing or redeemable loan)
Während der Laufzeit erfolgt die Zahlung der vereinbarten Zinsen sowie der Tilgung regelmäßig. Die Zinsen werden nach jeder Tilgung entsprechend der Restvaluta des Darlehns neu berechnet, die vereinbarte Tilgung wird immer in der gleichen Höhe zurückgezahlt. Dadurch reduziert sich die vereinbarte Monatsrate linear.
Zusätzlich kann eine davon abweichende Anfangsrate (Anzahlung) oder/und eine Schlussrate, die als ein festgesetzter abschließender Betrag fällig wird, vereinbart werden.
Zinsloses Darlehn:
(engl. interest-free loan)
Während der Laufzeit wird das Darlehn regelmäßig getilgt. Durch die Rückzahlung des ursprünglich gewährten Darlehnsbetrags endet die Laufzeit automatisch. Es werden keine Zinszahlungen fällig.
Annuitätendarlehn:
(engl. annuity loan)
Während der Laufzeit werden Zinsen und Tilgung in einem Betrag in gleichbleibenden regelmäßigen Raten gezahlt. Da die jeweiligen Zinsbeträge jeweils gem. der Restvaluta des Darlehns berechnet werden, erhöht sich der Anteil der Tilgung in der Rate, während der Zinsanteil sinkt.
Forward-Darlehn:
(engl. forward loan)
Dabei handelt es sich um ein Annuitätendarlehn (z. B. bei einer Immobilienfinanzierung), das erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Während dieser Vorlaufzeit fallen keine Zinszahlungen an. Sinn eines Forward-Darlehns ist die Sicherung von günstigen Zinssätzen für die Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein höheres Zinsniveau erwartet wird.
Revolverdarlehn (revolvierendes Darlehen)
(engl. revolving loan/credit; to revolve = umschlagen)
Der Begriff „Revolverdarlehn“ oder „Revolverkredit“ ist irreführend, da diese Waffe in keiner Weise im Spiel ist. Klarer ist die Bezeichnung „revolvierendes Darlehn“ bzw. „revolvierender Kredit(rahmen)“.
Im Gegensatz zum „klassischen Darlehn“ bei dem die Tilgung planmäßig erfolgt, bietet diese Form größere Flexibilität. Hierbei wird dem Kreditnehmer ein Kreditrahmen einmalig eingeräumt, über den er in einem festgelegten Zeitraum jederzeit frei verfügen kann. Die Tilgung erfolgt entsprechend den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Kreditnehmers, d. h. die Tilgungshöhe kann stark variierten. Der getilgte Betrag steht direkt wieder als Kredit zur Verfügung und kann in Anspruch genommen werden. Damit führt eine zwischenzeitliche Zahlung nicht zu einer dauerhaften Tilgung.