Von einem Restwert ist in der Regel bei Teilamortisationsverträgen im Leasing die Rede. Der Leasingnehmer zahlt während der Laufzeit eines Leasingvertrages nur einen Teil der Anschaffungs- und Finanzierungskosten.
Der Restwert ist der Wert, der nach Ende der Laufzeit eines Leasingvertrages gezahlt werden muss, um die sogenannte Vollamortisation zu erzielen.
Mit Zahlung des Restwertes geht das finanzierte Objekt noch nicht in das Eigentum des Leasingnehmers über.
Je nach Vertragsvereinbarung hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Finanzierungsobjekt zu kaufen oder z.B. einen neuen Vertrag auf Basis des Restwertes abzuschließen. Unter Umständen hat die Finanzierungsgesellschaft ein Andienungsrecht und verkauft das Objekt zum kalkulatorischen Restwert.