Die Handelsrechnung ist das Dokument, mit dem der Verkäufer eine vertragsgemäß getätigte Leistung oder Lieferung abrechnet und die daraus resultierende Forderung geltend macht. Es sollte also alle relevanten Daten und Angaben enthalten, wie z.B.:
- Leistungsempfänger,
- Zahlungsverpflichteter,
- Art und Menge der Leistungen / Lieferungen,
- Einzel- und Gesamtpreise,
- Zahlungsbedingungen, usw.
Feste Formvorschriften bestehen für Handelsrechnungen nicht. Jedoch gelten in einigen Einfuhrländern bestimmte Anforderungen an die Aufmachung von Handelsrechnungen. Eine Handelsrechnung braucht nach Art. 37 a. ERA, sofern im Akkreditiv nichts anderes vorgeschrieben ist, nicht unterzeichnet zu werden.