Transportversicherung im Außenhandel
Die Bedeutung einer Transportversicherung im Rahmen des Exportgeschäfts wird häufig unterschätzt. Ganz besonders im Überseeverkehr sind zu befördernde Güter vielen Gefahren ausgesetzt, die zu Beschädigungen oder Verlusten führen können.
Aufgabe der Transportversicherer ist es, den Außenhandel vor derartigen Schäden zu schützen und entsprechende Risiken in Deckung zu nehmen. Abweichend von anderen Versicherungsarten unterliegt die Transportversicherung für Warensendungen in ihren Bedingungen keinerlei Reglementierung oder Aufsicht.
Ausgangspunkt der Überlegungen zu Transportversicherungen sind die INCOTERMS der internationalen Handelskammer Paris. Diese regeln die Fragen des Kostens- und Gefahrenübergangs.
Mit einer Lieferparität wie z. B. CIF (cost, insurance and freight – named port of destination) verpflichtet sich der Verkäufer, eine bis zu einem benannten Bestimmungsort geltende Transportversicherung abzuschließen. Unbeschadet dessen gehen gemäß der Definition dieser Lieferparität die Gefahren an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes geliefert worden ist.
Bei einer FOB-Kondition (free on board – named port of shipment) dagegen regeln die INCOTERMS lediglich die Frage des Gefahrenübergangs.
Grundlage der Transportversicherung in Deutschland sind die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS). Für diese Bedingungen gilt der Grundsatz der „Allgefahrendeckung“. Ausgeschlossen von der Deckung sind i. d. R. die Gefahren, die durch Krieg, Kernenergie und Arbeitsunruhen/Streiks entstehen. Für den Wiedereinschluss der Risiken Krieg, Streik und Beschlagnahme gelten dann die entsprechenden DTV-Klauseln. (Deutscher Transportversicherungsverband)
Weit verbreitet sind auch die „Institute Clauses“, die von der International Underwriting Association (IUA) (früher: Institute of London Underwriters) herausgegebene Versicherungsbedingungen, die häufig auch von deutschen Versicherern verwendet werden.
Neben den Versicherungen für den Überseeverkehr gibt es weitere Möglichkeiten z. B. Warenversicherungen wie die Schienenfahrzeugkasko-, die Luftfahrzeugkasko-, die See-, Binnensee- und Flussschifffahrtskaskoversicherung sowie die Haftpflichtversicherungen für Land-, See-, Binnensee- und Flusstransporte, um diese Großrisiken abzudecken.