Ein Ursprungszeugnis ist ein Warenbegleitdokument, das im internationalen Warenverkehr Verwendung findet. Es soll den Ursprung bzw. die Herkunft der Ware nachweisen. Es dient dem Einfuhrland zur Kontrolle und Überwachung der für das jeweilige Ursprungsland geltende Import-Beschränkungen.
Für nahezu alle Einfuhrländer gelten besondere Bestimmungen. So ist eine zusätzliche Stempelung von Behörden (z. B. Zoll, Botschaft, Industrie und Handelskammer) zur Legalisierung eines Dokuments in manchen Fällen erforderlich. Vorwiegend entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sind in Deutschland i. d. R. die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Für Länder, die in den offiziellen „Embargo“-Listen der UN verzeichnet sind, werden keine Zeugnisse ausgestellt.