Standby Letter of Credit
In einigen Ländern gehört die Hinauslegung bzw. Entgegennahme von Garantien nicht zum Aufgabenbereich der Banken (z. B. USA). Hier fällt das Garantiegeschäft in den Leistungskatalog der Versicherungswirtschaft.
Vom täglichen Auslandsgeschäft der Banken lässt sich aber das Garantiewesen kaum trennen. Daher wurde eine spezielle Form des Akkreditivs entwickelt, der sogenannte „Standby Letter of Credit“ (Standby LC). Ursprünglich für die US-amerikanische Bankpraxis entwickelt, um den dort geltenden, zwischenzeitlich jedoch überholten, speziellen Rechtsbedingungen zu genügen, ist er jedoch inzwischen auch im internationalen Geschäft anzutreffen.
Dieser hat zwar nicht den rechtlichen Charakter, wohl aber die Funktion einer Garantie. Er unterliegt zudem den „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive“ (ERA). der ICC Paris. Ansonsten wird ein Standby Letter of Credit rechtlich im Prinzip wie ein Dokumentenakkreditiv behandelt, insbesondere was die Textauslegung angeht.
Die Beanspruchung eines Standby LC erfolgt demnach auch nicht, wie bei der Garantie, auf erste Anforderung. Er ist ausnutzbar durch die Vorlage eines „Akkreditiv-Dokuments“. In diesem Dokument muss der Begünstigte des Standby LC erklären, dass der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Bei der reinen Form des Standby Letter of Credit wird die Zahlung der eröffnenden Bank nicht durch Vorlage von Versanddokumenten ausgelöst, sondern es wird der Zahlungsanspruch des Begünstigten vielmehr durch eine schriftliche Erklärung (Written Statement) begründet, die der Begünstigte selbst oder ein Dritter in Übereinstimmung mit den im Stand-by Letter of Credit definierten Zahlungs-(Garantie-)Voraussetzungen ausstellt.
Der Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass der Standby LC den ERA unterworfen ist. Damit sind die Konditionen dieser „Garantie“-Art wie auch deren Gültigkeitsfristen eindeutig und klar definiert.