Die ERA 600 (UCP, Uniform Customs and Practice for Documentary Credits) stellen die international anerkannten Grundlagen für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven dar.
Wenn auch die ERA selbst keine Gesetzeskraft besitzen, so erhalten sie doch durch die Unterwerfung eines Akkreditivs unter diese Regeln Rechtsverbindlichkeit für alle an diesem Akkreditiv beteiligten Parteien.
Die Richtlinien und Gebräuche wurden 1933 erstmals veröffentlicht und seitdem mehrfach überarbeitet. Die aktuelle Revision wurde von der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer 2006 angenommen und wird seit dem 01. Juli 2007 angewendet.
Die Notwendigkeit einer derartigen gesetzesähnlichen Regelung ergibt sich aus dem Charakter des Akkreditivs, das eine vom Grundgeschäft weitestgehend losgelöste, abstrakte und bedingte Zahlungsverpflichtung der ausstellenden Bank darstellt.
Der Auszahlungsanspruch des Akkreditivbegünstigten tritt ein, sobald die im Akkreditiv gestellten Bedingungen voll erfüllt sind. Bei diesen Bedingungen handelt es sich um Fristen und Termine, um die Vorlage bestimmter Dokumente sowie um die Erfüllung von Form- und Inhaltsvorschriften.
Diese Vorgaben können in verschiedenen Ländern aufgrund unterschiedlicher Rechtsnormen differenzierten Begriffsauslegungen und Definitionen unterliegen. Die Folge davon können Unstimmigkeiten über verschiedene Interpretationen der Bedingungen und ihrer Erfüllung/Nichterfüllung sein.
Die ERA gelten für alle Dokumentenakkreditive, in deren Akkreditivtext sie einbezogen sind. Diese sind für alle Beteiligten bindend.