Das Deferred Payment-Akkreditiv (Nachsichtakkreditiv) ist ein Dokumentenakkreditiv, bei dem der Begünstigte dem Akkreditiv-Auftraggeber ein Zahlungsziel einräumt, das erst nach einer bestimmten Frist nach Dokumentenaufnahme fällig und zahlbar wird, und zwar an dem nach den Akkreditivbedingungen bestimmbaren Datum (z. B. 30 Tage nach Datum Faktura).
Die Auszahlung erfolgt durch die sogenannte Nachsichtfrist am hinausgeschobenen Fälligkeitstag. Durch die Hinausschiebung der Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt werden der rechtliche Charakter und die Abstraktheit eines solchen Akkreditivs in keiner Weise berührt. Der Exporteur hat damit die Möglichkeit, dem Importeur ein Zahlungsziel zu gewähren, ohne die Sicherheit des Zahlungsversprechens der eröffnenden Bank zu verlieren.
Über den Nachsicht-Zeitraum gewährt der Exporteur dem Importeur somit einen Lieferantenkredit. Das hat zur Folge, dass der Importeur bereits über die Ware verfügt, diese aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt.
Für den Exporteur erhöht sich bei dieser Akkreditivart das Zahlungsrisiko, da sich in der Zeit zwischen der Dokumentenaufnahme und der Zahlung die wirtschaftliche Lage der Akkreditivbank oder die politische Situation in diesem Land verschlechtern kann. Für den Importeur hat dies jedoch den Vorteil, dass er die Ware bereits verwenden, weiterverarbeiten oder verkaufen kann, bevor er die Zahlung dafür leistet.
Wer beispielsweise im Import-Export-Geschäft Warenlieferungen durch ein Deferred Payment-Akkreditiv absichern möchte, sollte wissen, dass für das entsprechende Akkreditiv Gebühren an die beteiligte(n) Bank(en) zu zahlen sind. Die Kosten für ein Deferred Payment-Akkreditiv sind grundsätzlich abhängig vom Wert der zu liefernden Ware.
Welches der beiden beteiligten Unternehmen die Kosten der Finanzierung trägt, ist Verhandlungssache. Oft kann der Exporteur die Kosten komplett auf den Importeur übertragen und das Akkreditiv aufgrund des Finanzierungsvorteils zum Heimatmarkt des Importeurs zusätzlich aktiv als Argument zur Absatzförderung nutzen – und damit als Vertriebsinstrument. Im Gegensatz zur Forfaitierung, bei der Exporteure Forderungen in der Praxis i. d. R. erst nachträglich verkaufen, vereinbaren die Beteiligten die Konditionen von vornherein.