Bei großen Investitionen, die oft Kredite in Millionenhöhe erforderlich machen, kann ein Parallelkredit sinnvoll sein. Der Kreditwunsch wird auf mindestens zwei oder mehr Kreditgeber verteilt.
Voraussetzung für den Parallelkredit ist, dass die Kreditgeber rechtlich vollkommen unabhängig voneinander sind. Sie bilden kein Konsortium und handeln nicht auf gemeinsame Rechnung. Die Kreditverträge müssen aber dem gleichen Verwendungszweck dienen.
Der Abschluss der Kreditverträge macht eine koordinierte Kreditgewährung erforderlich, welche durch Klauseln in den Verträgen gesichert werden kann:
- Cross-Reference-Klausel
Die Klausel enthält einen Hinweis darauf, dass ein Parallelkredit vorhanden ist, und dass die Gewährung rechtlich koordiniert wird. Weiterhin werden genaue Passagen aus dem Parallelkredit genannt. - Cross-Default-Klausel
Mit dieser Klausel wird die Kündigung dieser Verträge geregelt. Da hier mehrere Banken beteiligt sind und i.d.R. verschiedene Modalitäten in Bezug auf Kündigungen haben, ist eine genaue Festlegung für alle Verträge gleichlautend erforderlich.