Für Unternehmen sind unter anderem zinsgünstige Förderdarlehen eine Variante, um Finanzierungsvorhaben zu realisieren. Förderdarlehen können nicht bei der jeweiligen Vergabestelle direkt beantragt werden. Interessenten müssen die Antragstellung über eine Hausbank (Hausbankenprinzip) vornehmen, die nach Genehmigung der Fördermittel diese an den Endkunden durchleitet sowie die Verwaltung des Darlehens betreut.
Kredite können an Verpflichtungen/Sicherheiten gebunden sein. Ist ein Kreditnehmer z. B. nicht mehr in der Lage, seinen Kredit zu tilgen, kann die Hausbank die gestellten Sicherheiten verwerten. Die Hausbank haftet in solchen Fällen gegenüber der Vergabestelle über die komplette Darlehenssumme.
Durch eine Haftungsfreistellung kann das Kredit-Ausfallrisiko für Hausbanken deutlich reduziert werden. Infolgedessen steigt auf deren Seite die Bereitschaft, öffentliche Fördergelder an Unternehmen/Interessenten – auch mit schwächerer Bonität bzw. Sicherheiten – weiterzugeben.
Wird z. B. eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 % vereinbart, wird bei einem Ausfall der Zahlungen die Haftung zu gleichen Teilen von der Hausbank und der Vergabestelle übernommen. In besonderen Fällen sind Förderprogramme mit einer wesentlich höheren Haftungsfreistellung möglich. Sonderprogramme, z. B. im Rahmen der Corona-Krise, werden mit bis zu 100 % Haftungsfreistellung gegenüber den durchleitenden Banken gewährt.
Für den Unternehmer ändert sich durch eine Haftungsfreistellung nichts Wesentliches. Im Insolvenzfall ist er weiterhin dazu verpflichtet, die gestellten Sicherheiten der Hausbank zu überlassen. Der Erlös wird dann entsprechend der Haftungsfreistellung zwischen Hausbank und Förderinstitut aufgeteilt.