Bei einer Umschuldung werden bestehende Schuldverhältnisse oder fällige Verbindlichkeiten umstrukturiert bzw. zusammengefasst. Um die Situation des Schuldners zu verbessern, kann eine Aufstockung des Finanzierungsrahmens erforderlich werden.
Die Umschuldung kann mit einer Veränderung der bestehenden Zins- und/oder Tilgungslasten, späteren Fälligkeiten oder einer tilgungsfreien Zeit einhergehen, damit im Sinne des Schuldners eine Optimierung seiner Zins- und Tilgungslasten zustande kommt.
Bei einer Umschuldung kann auch eine Verbesserung der Sicherheiten-Bewertungen und -Stellungen verhandelt werden.
Gerade in Niedrigzinsphasen können Kreditnehmer von günstigen Angeboten am Markt profitieren. Zu beachten hierbei wären die Kündigungsfristen der Kredite/Darlehen. Bei Verträgen mit einem variablen Zinssatz beträgt die Kündigunsfrist gewöhnlich drei Monate.
Festzinskredite wie z. B. Immobiliendarlehen kann der Darlehensnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Zinsbindungsende kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. In jedem Fall erfolgt eine Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs (§ 489 BGB). Bei gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten fallen keine Vorfälligkeitsentschädigungen an.
Kündigt der Schuldner einen Kredit mit Festzinsbindung während der Zinsbindungsfrist, kann das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.