Die Investitionsdeckung ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, welche sich auf das Sachanlagevermögen bezieht.
Berechnungsformel:
Investitionsdeckung = Nettoinvestitionen in das Sachanlagevermögen : planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
Die Investitionsdeckung sollte „1“ betragen (Investitionen und Abschreibungen sind gleich groß). Eine hohe Investitionsquote deutet darauf hin, dass das Anlagevermögen entsprechend erneuert und damit auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten wird. Ist die Investitionsdeckung unter 1, liegt in dem entsprechenden Betrachtungszeitraum eine Unterdeckung vor. Eine Unterdeckung über mehrere Jahre lässt auf einen Investitionsstau schließen.
Die Investitionsdeckung ist ein Gradmesser für das Wachstum bzw. die Schrumpfung des Unternehmens. Sie zeigt an, inwieweit die Investitionen eines Unternehmens ausreichend sind, um den Wertverlust durch Abschreibungen auszugleichen.
Zur Substanzerhaltung und Erhaltung des Leistungspotentials sollte der Werteverzehr am Anlagevermögen durch entsprechende Neuinvestitionen kompensiert werden.
Da Investitionen nicht immer regelmäßig erfolgen, hat diese Kennzahl lediglich Aussagekraft bei einer Betrachtung über mehrere Jahre hinweg. Ebenso können Finanzierungsformen wie Leasing anstelle von Kauf die Aussagekraft dieser Kennzahl reduzieren.