Immaterielle Anlagewerte oder immaterielle Vermögengegenstände bilden den Bestandteil des Anlagevermögens eines Unternehmens, der nicht physisch ist. Dieser Begriff dient der Abgrenzung zum Sachanlagenvermögen.
Immaterielle Anlagewerte tragen wesentlich zur Bildung bzw. Erhöhung des Gesamtunternehmenswertes bei und sind damit bei der Bewertung eines Unternehmens oder der Anteile eines Unternehmens von Bedeutung.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Arten:
- Firmen- und Geschäftswert (Goodwill)
- Konzessionen, Rechte, Lizenzen
Firmen- oder Geschäftswert (Goodwill)
Der Firmenwert, auch Goodwill genannt, stellt den Betrag dar, den ein Käufer bei einem Unternehmenskauf bereit ist, über den Unternehmenswert (Erwartungen künftiger Erträge aus der Geschäftstätigkeit) und den Substanzwert (Wert der Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden) hinaus zu zahlen. Der Mehrwert wird z. B. durch folgende Faktoren gebildet: Ruf des Unternehmens, gutes Management, Standortvorteile, Kunden- und Facharbeiterstand, effiziente Organisationsstruktur, Absatzverträge, Projektstand.
Konzessionen, Rechte, Lizenzen
Diese umfassen u. a. entgeltlich erworbene Konzessionen und Genehmigungen für die Nutzung geschützter Verfahren oder Markennamen. Hierunter fallen die gewerblichen Schutzrechte für Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Domain-Namen, Design, Software und Erfindungen. Auch Bezugs- und Belieferungsrechte, Urheberrechte und Verlagsrechte kommen zum Tragen.
Allgemein gilt, dass immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bilanziert werden müssen (Aktivierungsgebot).
Gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde nach dem 31. Dezember 2009 diese Vorschrift für originäre (selbst erstellte) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgehoben und durch eine wahlweise Führung auf der Aktivseite der Bilanz (Aktivierungswahlrecht) ersetzt. Ausnahme hiervon sind originäre Firmenwerte. Sie unterliegen weiterhin dem Aktivierungsverbot.
Demnach müssen nur derivative, d. h. käuflich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert werden.