Ein Forward-Darlehen wird z. B. als Annuitätsdarlehen im Rahmen einer Immobilien-Finanzierung vergeben, bei der die Zinsbindungsfrist für den Zinssatz in Kürze ausläuft, aber weiterhin eine Restschuld zu finanzieren ist.
Diese Finanzierungsform ist eine Variante der Anschlussfinanzierung. Diese bietet sich an, wenn ein Darlehensnehmer zukünftig mit steigenden Zinsen rechnet, sich aber die aktuell günstigen Konditionen sichern will.
Der Darlehensnehmer erhält in dem Fall das Darlehen erst nach einer festgelegten Vorlaufzeit ausgezahlt, welche bis zu fünf Jahren betragen kann. Während dieser Forward-Periode fallen für die Anschlussfinanzierung keine Kredit- und Bereitstellungszinsen an.
Der Vorteil eines Forward-Darlehens ergibt sich aus der Zinssicherheit, die für den Darlehensnehmer Planungssicherheit bedeutet. Kreditinstitute erheben dafür i. d. R. einen Aufschlag auf die Zinsen. Die Höhe der Kosten für die vorzeitige Zinszusage richtet sich nach der Dauer der Forward-Periode und dem jeweils aktuellen Zinsniveau.
Vorteilhaft sind Forward-Darlehen, die auch ohne Aufpreis eine Option für Sondertilgungen besitzen und/oder die Möglichkeit zur einmaligen Änderung des Zinssatzes beinhalten.
Sollten die Zinsen entgegen der Erwartung zukünftig sinken, ist der Darlehensnehmer trotzdem an den Vertrag gebunden. Bei Nichtabnahme/Kündigung des Darlehens wird
i. d. R. eine Entschädigung fällig.