Eine Sicherungshypothek ist eine streng akzessorische Hypothek, bei der das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der zugrunde- liegenden Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Der Eintrag ins Grundbuch muss als Sicherungshypothek bezeichnet werden.
Die Erteilung eines Hypothekenbriefs ist bei der Sicherungshypothek kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 1185 BGB). Die Sicherungshypothek ist immer eine Zwangshypothek.