Das Handelsmonopol ist eine Marktform, bei der es für eine Ware nur einen einzigen Anbieter gibt.
Häufig spricht man bereits vom Begriff Monopol, wenn ein einzelner Anbieter den Markt so gravierend beherrscht, dass er in der Lage ist, die Handelsbedingungen vorzugeben. Aus diesem Grund sind Handelsmonopole in der sozialen Marktwirtschaft unerwünscht. Normalerweise wird die wirtschaftliche Macht eines Unternehmens durch konkurrierende Angebote eingeschränkt.
In Deutschland werden Monopole durch das „Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ geregelt. Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, z. B. durch unangemessene Preise oder Konditionen ist verboten und wird durch die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamtes und der Monopolkommission überprüft und durchgesetzt.