Eine Personengesellschaft entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen mit dem Ziel, einen bestimmten Zweck zu erreichen.
Zu den in Deutschland bekannten Rechtsformen der Personengesellschaften gehören die
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnergesellschaft
Anders als bei Kapitalgesellschaften besteht bei Personengesellschaften keine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmen hierzu stellen der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft und Gesellschafter einer Partnergesellschaft dar.
Bei der Gründung der Personengesellschaft muss keine Kapitaleinlage geleistet werden.
Anteile an Personengesellschaften sind nicht übertragbar.