Eine Auffanggesellschaft dient zur Rettung des Geschäftsbetriebs eines insolventen Unternehmens. Teilweise wird sie bereits vor dem Eintritt der Insolvenz gegründet, um diese im Vorfeld abzuwenden.
Die Auffanggesellschaft übernimmt die Betriebsmittel des insolventen Unternehmens und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Allerdings müssen ggf. erwirtschaftete Gewinne an das insolvente Unternehmen abgeführt werden.
Die Mitarbeiter des insolventen Unternehmens werden i.d.R. in der Auffanggesellschaft vorübergehend weiter beschäftigt (wenn auch meist mit Verdiensteinbußen), um ihnen z. B. durch Qualifizierungsmaßnahmen zu einem möglichst nahtlosen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt zu verhelfen.