Neben der Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz, GuV und Anhang, haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gem. Handelsgesetzbuch (HGB) jährlich einen Lagebericht zu erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften und offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften sowie Einzelkaufleute sind von dieser Pflicht befreit.
Der Lagebericht erläutert den Jahresabschluss und ergänzt diesen mit Informationen über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses. Er dient der Verdeutlichung der aktuellen Situation des Unternehmens und soll zukünftige Entwicklungen berücksichtigen sowie mögliche Risiken darstellen.
Neben der Informationsfunktion kommt dem Lagebericht auch eine Rechenschaftsfunktion zu. Vorstand und/oder Geschäftsführung haben die Finanz- und Ertragslage zur wirtschaftlichen Gesamtlage aufzuzeigen, bzw. die Stellung des Unternehmens im Vergleich zum übrigen Markt einzuschätzen.
Gem. § 317 II HGB ist der Lagebericht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung. Gegenüber der Öffentlichkeit testiert der Abschlussprüfer (Prüfbericht) mit einem Bestätigungsvermerk, dass der Lagebericht eine zutreffende Darstellung der Situation des Unternehmens widerspiegelt und dass die Chancen und Risiken in der zukünftigen Entwicklung korrekt dargestellt wurden.